Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald

Aushängezeitraum: 22.03.2023

Aufgrund der derzeit herrschenden Trockenheit und der damit einhergehenden hohen Waldbrandgefahr wurde seitens der Bezirkshauptmannschaft Leoben eine Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr erlassen.

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