Rundfunkgebührenbefreiung

 Anträge liegen am Gemeindeamt auf.
Mitzubringen: Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen, Mietvorschreibung, Nachweis über Wohnbeihilfe.

Für Pflegegeldbezieher: Pflegegeldbescheid.

Zuständig